Regalprüfung Regalinspektion nach DIN EN 15635

So funktioniert die Regalinspektion: Regalinspekteure beurteilen die Regalanlagen und protokollieren festgestellte Mängel nach der Regalinspektion gemäß den Schadensklassen in einem Inspektionsprotokoll.

Prüfung der Regale dokumentieren

Praxissoftware erinnert an die Regalprüfung. Regalprüfung einfach und intuitiv.

Prüfungen an Regalen prüfen und dokumentieren!

Die Software Wartungsplaner unterstützt den Regalprüfer bei der Einführung eines betrieblichen Prüf- und Dokumentationssystems für Regale.
Regaltypen: Lagerregale, Einfahrregale, Fachbodenregale, Palettenregale, Durchfahr- Und Durchlaufregale, Kragarmregale.

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Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Die BetrSichV gilt für die Bereitstellung von Regalen durch den Arbeitgeber sowie für die Nutzung von Regalen durch die Beschäftigten. Paragraph 10 der BetrSichV verlangt regelmäßige Kontrollen der Lagereinrichtungen. Nach § 3 sind für Regale Art, Umfang und Fristen erforderlicher Kontrollen zu ermitteln. Umfang sowie der Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen werden im neuen europäische Norm DIN EN 15635 geregelt.

Mobile Regalprüfer APP für iPhone und Android

Noch nie war die Regalprüfung so einfach und effizient. Import und Export über email und via dropbox.

Die App "Prüfungen im Arbeitsschutz" ist eine praxisgerechte Anwendung zur Erfassung von Prüfungen, Wartungen an Regalen. Prüfprotokoll ausfüllen, Mängel per Foto dokumentieren. Einfach in Handhabung und Bedienung, Ebenso geeignet für Mängelberichte sowie Störungen von regalen und Regalanlagen. Diese App unterstützt bei der Einhaltung von Regalprüfungen. Erfüllen Sie mühelos die vorgeschriebenen Prüfpflichten.

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Ziel: Regalprüfung für SIFA - Sicherheitsfachkräfte / FASI Fachkräfte für Arbeitssicherheit

  • Prüfung von Regalen durch einen Regalprüfer gemäß DIN EN 15635 und BetrSichV
  • Prüfung von Leitern und Tritten - Effiziente Leiterprüfung, Leiterprüfer Dokumentation
  • Prüfung von Druckbehältern
  • Prüfung von Gabelstaplern nach Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie
  • Prüfung von Kranen
  • Prüfung von Türe, Tore und Fenster

Lagereinrichtungen haben eine regelmäßige Inspektionspflicht gemäß DIN EN 15635 durch einen Regalprüfer. Regalprüfung, Regalinspektion nach DIN EN 15635

Wie oft müssen Regale, Lagerregale und Regalanlagen geprüft werden?

Einmal im Jahr, also spätestens alle 12 Monate, ist eine Regalinspektion verpflichtend.

Sorgen Sie für die Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft nach DGUV Regel 108-007.
Eine befähigte Person erfasst systematisch die Regale und kennzeichnet diese eindeutig mit Inventaretiketten. Die Überprüfung erfolgt anhand einer Checkliste.
Sind die Regale in einem einwandfreien Zustand, werden Sie mit eine Prüfsiegel gekennzeichnet. Auf dem Prüfsiegel ist der Zeitpunkt der nächsten Regalprüfung vermerkt. Mittels einer Checkliste und Bilddokumentation werden die Regalschäden aufgenommen.

Was sind die Vorteile einer Regalinspektion?
Mittels Regalprüfungen sorgen Sie für Sicherheit in Ihrer Lagereinrichtung. Die regelmäßigen Prüfungen erhöhen die Lebensdauer der Lagerregale und Regalanlagen.
Eine frühzeitige Schadenserkennung senkt das Unfallrisiko.

Regalprüfung

Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet Arbeitgeber dazu, sämtliche Lagereinrichtungen und Regale systematisch und regelmäßig zu prüfen

Welche Regale müssen regelmäßig geprüft werden?
Es gibt wesentliche Unterschiede über die Art und Weise wie eine Regalprüfung durchgeführt werden soll.
Die DGUV Regel 108-007 definiert Lagereinrichtungen und Regale als Arbeitsmittel - somit unterliegen Sie den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet Arbeitgeber dazu, sämtliche Lagereinrichtungen und Regale systematisch und regelmäßig zu prüfen.

Wie ist das Protokoll einer Regalprüfung aufgebaut?
Das Prüfprotokoll beinhaltet eine Dokumentation aller Mängel. Das Protokoll wird nach der Prüfung vor Ort erfasst und an den Prüfbericht im Wartungsplaner als Dateianhang angehängt.

Welche Anforderungen gelten bei internen Regalprüfungen?
Zu Beginn ist zu überprüfen ob das Regal entsprechend der Montageanleitung aufgebaut wurde. Wichtig ist, dass die Verbände vorhanden und an der richtigen Stelle angeordnet sind. Jede Veränderung an den Fachhöhen und Feldweiten beiträchtigt die Tragfähigkeit. Es ist bei der Regalprüfung darauf zu achten, dass die Tragfähigkeitsangaben aus der Montageanleitung eingehalten werden.

Jährliche Inspektion Lagereinrichtungen

Mehr Sicherheit mit dem Prüfplaner in der Lagertechnik

Schwere Unfälle und hohe Reparaturkosten können vermieden werden, indem Sie Schäden an Lagereinrichtungen effektiv vorbeugen! Lagereinrichtungen / Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Diese Einrichtungen müssen gemäß § 10 der Betriebssicherheitsverordnung von befähigten Personen kontrolliert werden.

Mit dem Wartungsplaner bleiben Ihre Lagersysteme intakt
Mit der Regalprüfungssoftware dokumentieren Sie professionell die Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Gefährdungsbeurteilung von Regalsystemen nach DIN EN 15635 & DGUV Regel 108-007 (BGR 234)

Die Aufsichtsbehörden können Ihr Lager jederzeit unangekündigt kontrollieren!

Rechtsgrundlagen für Lagereinrichtungen / Regale und Lagergeräte- BGR

  • DIN EN 15635 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen
  • DIN EN 15620 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Verstellbare Palettenregale - Grenzabweichungen, Verformungen und Freiräume
  • DIN EN 15629 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Spezifikation von Lagereinrichtungen
  • DIN EN 15512 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Verstellbare Palettenregale – Grundlagen der statischen Bemessung

jährliche Inspektion durch einen zertifizierten Regalprüfer:

Frühzeitig schwere Schäden und überhöhte Reparaturkosten vermeiden. Regelmäßige Begutachtungen und jährliche Inspektion durch einen zertifizierten Regalprüfer.

  • Sichtkontrolle auf Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien nach DIN EN 15635
  • Sichtkontrolle von Regalen auf erkennbare Deformationen, Beschädigungen und Fehlteile
  • Abgleich der Belastungsschilder mit dem Regalsystem und dem Aufbau
  • Erstellung eines Inspektionsprotokollsund Vergabe der Inspektionsplakette

"In Abständen von nicht mehr als 12 Monaten ist eine Inspektion von einer fachkundigen Person durchzuführen. Ein schriftlicher Bericht ist an den Sicherheitsbeauftragten mit Beobachtungen und Vorschlägen zu etwaigen Handlungen zu richten." [aus der DIN EN 15635]

Prüfpflichten im Lager:
Die DIN EN 15635 regelt die Prüfungen Ihrer Lagereinrichtungen.

Lagerkontrolle gem. § 10 Abs. 1 BGV A1 . Die DIN EN 15635 verschärft Ihre Prüfpflichten im Lager und regelt die Prüfungen Ihrer Lagereinrichtungen. Dies wird sicherlich auch Auswirkungen auf die Kontrollen der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaft haben

Die Verantwortung obliegt dem Arbeitgeber und Betreiber.

Bei der Prüfung gemäß § 10 Abs. 1 BGV A1 werden Sie mit völlig neuen Fragen konfrontiert!

  • Sind Sie Ihrer wöchentlichen Prüfpflicht auf entstandene Schäden Ihrer Lagerregale gemäß DIN EN 15635 nachkommen.
  • Existiert ein schriftlicher Bericht für Ihre wöchentlichen Lagerregalprüfungen.
  • Ist die vorgeschriebenen Jahresinspektionen für Ihre Lagerregale durchgeführt worden
  • Existieren die  entsprechenden Prüfprotokolle für Lagerprüfungen gemäß § 10 Abs. 1 BGV A1

Achten Sie daher unbedingt auf eine umfassende Dokumentation aller vorgeschriebenen Arbeitsschutzmaßnahmen in Ihrem Lager. Der Wartungsplaner ist eine Praxissoftware für Lagersicherheit - Lagerkontrolle gem. § 10 Abs. 1 BGV A1. Ob Prüfung Ihrer Lagereinrichtungen, Durchführen der Gefährdungsbeurteilungen oder Sicherheitsunterweisungen: Mit dem Wartungsplaner erhalten Sie alle notwendigen Umsetzungshilfen sowie Nachweise, die Sie für Ihre Lagersicherheit brauchen!

Die Software "Wartungsplaner zur Regalprüfung" hält Sie aktuell auf dem Laufenden. Sie sind stets topaktuell informiert, und keine wichtige Regalprüfung oder Wartung kann Ihnen entgehen! Denn genau darum geht es doch in Ihrer Funktion:

Als Regalprüfer müssen Sie stets über die bei Ihnen erforderlichen Regalprüftermine informiert sein.

Sie müssen die Mitarbeiter im Unternehmen einweisen, schulen und kontrollieren.

Sie müssen Regalprüfungen auf Grund von Gesetze und Vorschriften kennen und den Arbeitgeber zu diesem sensiblen Thema immer wieder beraten.

Regalprüfersoftware für Regale: Lagerregale, Einfahrregale, Fachbodenregale, Palettenregale, Durchfahr- Und Durchlaufregale, Kragarmregale.

Der Prüfplaner dokumentiert die vorgeschriebene wöchentliche Sichtkontrolle Ihrer Regale!

Die neuen Regelungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (ASR A1.3), Verkehrswege (ASR A1.8) und Lagerung von Gefahrstoffen (TRGS 510) sowie Vorgaben bei der Ladungssicherung und die Regalkontrolle nach DIN EN 15635 betrifft auch Ihren Lagerbereich und führt immer wieder zu Problemen und Fragen.

Bei Kontrollen der Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft bzw. bei Untersuchungen Ihrer Versicherung nach Unfällen wird geprüft, ob Sie die aktuellen Vorschriften in Ihrem Lager umsetzen. Nur dann erfüllen Sie Ihre Pflichten und haben bei Kontrollen nichts zu befürchten!

Doch wie führen Sie die Regalkontrolle nach DIN EN 15635 richtig durch? Was müssen Sie in Bezug auf die neuen Sicherheits- und Gesundheitsschutzzeichen in Ihrem Lager beachten? Wie gestalten Sie die Verkehrswege im Lager sicher und wie verpacken Sie Ihr Ladegut vorschriftsgemäß und stellen es transportsicher bereit?

Dokumentieren Sie die Regalkontrolle anhand der aktuellen Sicherheitsbestimmungen im Lagerbereich mit dem Wartungsplaner

  • Regalkontrolle: Regalkontrolle nach DIN EN 15635
  • Anforderungen an Lagereinrichtungen und -geräte: Verkehrswege (gem. neuer ASR A1.8), Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (gem. neuer ASR A1.3)
  • Ladungssicherung: Verantwortlichkeiten/Transportsichere Verpackung und Bereitstellung
  • Gefahrstofflagerung: beachten Sie die neuen Vorgaben durch die novellierte TRGS 510

DIN EN 15635 unterscheidet zwei Arten von Kontrollen:

Sichtkontrollen

Sichtkontrollen finden wöchentlich im Unternehmen statt. Durchgeführt werden diese von Sicherheitsbeauftragten aus dem Betrieb.

Experteninspektionen

Die Experteninspektion wird einmal alle 12 Monate durch einen dafür ausgebildeten Mitarbeiter durchgeführt. Durch seine Ausbildung ist der Prüfer "fachkundige Person" im Sinne der Norm und damit berechtigt, nach erfolgter Inspektion Prüfzeugnisse und Plaketten auszufertigen, die Ihnen die Gewissheit geben, Ihrer Verpflichtung jederzeit nachgekommen zu sein.

Video: Regalunfall mit einem Stapler

Lagersysteme

  • Hochregallager
  • Regalbediengeräte

Regalsysteme

  • Palettenregal
  • Kragarmregal
  • Fachbodenregal
  • Rollregal, ver/fahrbares Regal
  • Hochregal
  • Schwerlastregal
  • Aktenregal

Prüfung und Wartung Prüfung nach BGR 234 / EN 15095

Lagersystem Prüfung und Wartung Prüfung nach BGR 234 / EN 15095.
Der Gesetzgeber fordert vom Betreiber eine Überprüfung im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung und die Prüfrichtlinie dafür ist die BGR 234. Die EN 15095 ist eine harmonisierende Norm die für den Bau- und die Ausrüstung von Lagersystemen festgelegt wurde. Servicetechniker für Lagersysteme dokumentieren auf Basis der Vorschriften BGR 234 / EN 15095 die Prüfungen und Wartungen im Wartungsplaner.

Norm DIN EN 15635 unterscheidet Experteninspektion und Sichtkontrolle.
Für Regalprüfungen bildet in Deutschland die Rechtsgrundlage die Betriebssicherheitsverordnung. Die Europäische Norm DIN EN 15635 hingegen enthält neben benutzerbezogenen Aspekten wichtige Empfehlungen in Bezug auf Inspektion und Schadensbeurteilung von Lagereinrichtungen.

Die Prüfung der Regale ist vom Betreiber zu veranlassen. Es ist darauf zu achten, dass die prüfende Person über die Voraussetzungen verfügt, um als „befähigte Person“ im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung tätig zu werden.

Experteninspektion durch den Regalprüfer / Regalinspektor

Die Experteninspektion wird durch den Regalprüfer, Regalinspektor, Regalinspekteur oder Regalkontrolleur durchgeführt.

Forderung Sichtkontrollen bei Norm DIN EN 15635
Der Sicherheitsbeauftragte muss sicherstellen, dass Inspektionen wöchentlich durchgeführt werden, bzw. in anderen regelmäßigen Abständen, die einer Risikoanalyse zugrunde liegen. Ein schriftlicher Bericht in Form eines Prüfprotokolls für die Sichtkontrolle ist aufzubewahren.

Wer darf die Regalinspektion nach DIN EN 15635 durchführen?

  • Befähigte Personen (Regalinspekteure), die über Kenntnisse und Erfahrung über die konkrete Lagereinrichtung bzw. das Regal verfügen.
  • Der Regalinspekteur kennt die Gesetze, Verordnungen, die Regeln der Berufsgenossenschaften und die europäischen Normen, die speziell für Regale gelten.

Prüfung von Regalen: DIN EN 15635, Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl Verstellbare Palettenregale - Leitlinien zum sicheren Arbeiten.

Ortsfeste Regale

  • Fachbodenregale
  • Fachbodenregale
  • Kragarmregale
  • Mehrgeschossige Regale

Bewegliche Regale

  • Verfahrbare Regale
  • Dynamische Lagersysteme

Sonstige lagertechnische Einrichtungen

  • Durchlaufregale
  • Wabenregale
  • Wabenregale, Kabeltrommelregale
  • Sonstige lagertechnische Einrichtungen

Experteninspektionen durch geprüfte Regalinspekteure
Die Jahresinspektion von Lagereinrichtungen muss von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Fachkundig bedeutet, dass der Inspekteur die Gesetze, Verordnungen und Regeln der Berufsgenossenschaften und die europäischen Normenentwürfe, die speziell für Regale gelten (z.B. DIN EN 15512, DIN EN 15620, DIN EN 15629, DIN EN 15635) kennt.

Lagerkontrolle gem. § 10 Abs. 1 BGV A1 Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Die neue DIN EN 15635 verschärft Ihre Prüfpflichten im Lager und regelt die Prüfungen Ihrer Lagereinrichtungen jetzt neu. Dies wird Auswirkungen auf die Kontrollschwerpunkte von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft haben. Für Ihr Unternehmen oder Sie als Sicherheitsfachkraft heißt das:

  • Bei der Prüfung durch die Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht gem. § 10 Abs. 1 BGV A1 werden Sie mit völlig neuen Fragen konfrontiert!
  • Der Prüfer wird kontrollieren und nachfragen, ob Sie Ihrer wöchentlichen Prüfpflicht auf entstandene Schäden Ihrer Lagerregale gem. DIN EN 15635 nachkommen.
  • Er wird Sie nach dem schriftlichen Bericht für Ihre wöchentlichen Prüfungen fragen und kontrollieren, ob Sie sich an die diesbezügliche Aufbewahrungspflicht halten.
  • Er wird prüfen, ob Sie die vorgeschriebenen Jahresinspektionen für Ihre Lagerregale durchführen und will von Ihnen die entsprechenden Prüfprotokolle sehen.

Achten Sie daher unbedingt auf eine umfassende Dokumentation mit dem Wartungsplaner aller vorgeschriebenen Arbeitsschutzmaßnahmen in Ihrem Lager.

  • Ob Prüfung Ihrer Lagereinrichtungen und -geräte, Durchführen der Gefährdungsbeurteilungen oder Sicherheitsunterweisungen: Mit der Wartungsplaner Praxissoftware erhalten Sie jetzt alle notwendigen Werkzeuge sowie Vorlagen und Nachweise, die Sie für Ihre Sicherheit brauchen!
  • Seien Sie vorbereitet: Sehen Sie Kontrollen von Aufsichtsbehörden ab sofort gelassen entgegen, weil Sie alle Anforderungen korrekt umgesetzt haben.
  • Begehungen von Lagereinrichtungen - Sicherheitscheck für Regale Checkliste erstellen zur DIN EN 15635
  • Jährliche Inspektionspflicht für Lagereinrichtung neue DIN EN 15635!
  • Lagereinrichtungen/Regale sind Arbeitsmittel. Sie unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung. Sie müssen gemäß § 10 der BetrSichV von befähigten Personen kontrolliert werden. Die neue europäische Norm DIN EN 15635 legt den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen/Regalen fest.

Neue europäische Norm
Die neue europäische Norm DIN EN 15635 sowie die Betriebssicherheitsverordnung verlangen von Lagerbetreibern eine regelmäßige Inspektion ihrer Regaleinrichtungen durch eine fachkundige Person. Der Verband für Lagertechnik und Betriebseinrichtung bildet „verbandsgeprüfte Regalinspekteure“ aus, die Regalsysteme jährlich auf ihre Sicherheit kontrollieren.

Welche regelmäßigen Maßnahmen müssen für die Lagertechnik durchgeführt werden?
In der DIN EN 15635 sind Vorgaben zur Planung, Montage und Installation, Nutzung von Lagersystemen bis hin zu Bestimmungen für Paletten, Arbeitsgängen usw. enthalten. Um die Vorschriften zu erfüllen und die Sicherheit zu gewährleisten, müssen Sie als Betreiber beispielsweise folgende Maßnahmen veranlassen:

  • Warnhinweise sichtbar anbringen: Angabe über die zulässige Belastung
  • Mitarbeiterschulung: Mitarbeiter müssen regelmäßig fachgerecht über die Bedienung der Lagereinrichtung geschult werden, so dass sie auch mögliche Schäden an den Betriebsmitteln erkennen können, um diese an den Sicherheitsbeauftragen zu melden.
  • einen Sicherheitsbeauftragen benennen: Dieser muss anhand der Gefährdungsbeurteilung die Risiken der Einrichtung und die Vorsichtsmaßnahmen kennen, dazu gehören das regelmäßige Kontrollieren der Statik, Beladung und Belastung, die wöchentliche Sichtkontrolle sämtlicher Lagereinrichtungen, schriftliche Dokumentation dieser Inspektionen.
  • Einführung eines Schadenkontrollverfahren: Prüfbericht mit dem Wartungsplaner über den Regalschaden erstellen lassen, so dass betroffene Regalbereiche gekennzeichnet und repariert werden können (Definition von Gefahrenstufen).
  • Prüfung und Wartung durch fachkundige Personen: Sie müssen veranlassen, dass alle 12 Monate eine Experteninspektion von einer fachkundigen Person durchgeführt wird.

Regalprüfung: Mehr Sicherheit in der Lagertechnik
Einstürzende Regale oder herabstürzende Ware - bei Unfällen mit Regalen kann es schnell zu Verletzungen und teuren Sachschäden kommen. Deswegen schreibt der Gesetzgeber – wie für alle Arbeitsmittel – regelmäßige Regalprüfungen vor. Dabei kommt es darauf an, welche Ursachen für einen Unfall verantwortlich sind. Neben Verschleiß oder Fahrlässigkeit, indem z.B. Regalböden zu stark belastet werden, sind oft auch Unfälle im Lager für Folgeunfälle verantwortlich. So können sich bspw. Anfahrunfälle mit einem Gabelstapler auf die Stabilität der Regalsysteme auswirken.

Schäden erkennen, Schäden bewerten und das weitere Vorgehen veranlassen
Regalanlagen sowie deren Einrichtungen gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Daher muss gemäß § 3 BetrSichV der Arbeitgeber auch für Regalanlagen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen (lassen) und gemäß § 10 entsprechend den ermittelten Fristen die Regalanlage durch eine befähigte Person überprüfen lassen. Die DIN EN 15 635 differenziert hier zwischen der wöchentlich durchzuführenden Inspektion und der sogenannten Experteninspektion, die in Abständen von maximal 12 Monaten durch eine fachkundige Person - bspw. einen Verbandsgeprüfter Regalinspekteur - durchgeführt werden muss. Während Sie die wöchentliche Inspektion - sofern hierfür geeignetes Personal zur Verfügung steht – mit eigenem Personal durchführen lassen können, sind für die Experteninspektion spezielle Fachkenntnisse erforderlich, über die nur Personen verfügen, die auf der Grundlage der DIN EN 15635 ausgebildet wurden und darüber einen Prüfnachweis vorlegen können. Weiterhin ist zur Durchführung der Experteninspektion die Einsicht in die Statiken und die technische Dokumentation unumgänglich, da bei einer Inspektion die Anlage nicht nur auf beschädigte Bauteile, sondern unter anderem auch auf Spezifikationsübereinstimmungen und die Verwendung zugelassener, konformer Bauteile geprüft wird. Keineswegs ist der Betreiber während dieser Zeit jedoch vom § 9.4.2.2 der Norm DIN EN 15635:2007 entbunden. Dieser fordert, dass der Sicherheitsbeauftragte sicherstellen muss, dass Inspektionen wöchentlich, bzw. in anderen regelmäßigen Abständen, die einer Risikoanalyse zugrunde liegen, durchgeführt werden. Diese Inspektion ist durch sachkundiges, eigenes Personal möglich. Nach dem Seminar werden Sie in der Lage sein, Schäden an Ihrem System zu erkennen, zu bewerten und das weitere Vorgehen zu veranlassen

Welche Regale werden von der Regalinspektion betroffen:
In der DIN EN 15635 sind Vorgaben zur Planung, Montage und Installation, Nutzung von Lagersystemen bis hin zu Bestimmungen für Paletten, Arbeitsgängen usw. enthalten. Um die Vorschriften zu erfüllen und die Sicherheit zu gewährleisten, müssen Sie als Betreiber beispielsweise folgende Maßnahmen veranlassen:

  • Fachbodenregale
  • Palettenregale
  • Kragarmregale
  • Einfahrregale
  • Durchfahrregale
  • Durchlaufregale
  • Mehrgeschosseinrichtungen

Prüfnachweis auf Grundlage der DIN EN 15635

  • Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl
  • Verstellbare Palettenregale
  • Leitlinien zum sicheren Arbeiten

Software für Regalprüfer / Regalinspekteur für Regalinspektionen und Regalprüfungen
Die Verantwortung obliegt dem Arbeitgeber und Betreiber. Der Arbeitgeber und Betreiber ist dazu verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen- d.h. elektrisch angetriebene sowie statische Regale -systematisch und regelmäßig zu inspizieren. Wenn vom Regalhersteller aufgrund der Konstruktion oder der Einsatzbedingungen keine verschärften Inspektionen gefordert werden, sind die Regelungen der Norm DIN EN 15635 einzuhalten:

  • Sofortige Meldung bei Beobachtung eines Schadens an den Sicherheitsbeauftragten
  • Regelmäßige Inspektionen
  • Anfertigung eines schriftlichen Berichts mit Aufbewahrungspflicht
  • Mindestens alle 12 Monate eine Experteninspektion durch eine fachkundige Person
  • Ursachenermittlung bei wiederholtem Auftreten von Schäden
  • Einführung eines Schadenkontrollverfahrens

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Lagereinrichtungen und Regale sind Arbeitsmittel. Sie unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung. Lagerkontrolle gem. § 10 Abs. 1 BGV A1 Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

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