Gefahrstoffverordnung - GefStoffV sicher umsetzen.
Gefahrstoffverwaltung mit den neuen Gefahrstoffsymbolen.
Mit dem digitalen Gefahrstoffkataster beantworten Sie jetzt die Fragen der Behörden mühelos.
Gefahrstoffmanagement ist eine verantwortungsvolle Aufgabe.
Gefahrstoffmanagement im Unternehmen ist eine weitreichende und verantwortungsvolle Aufgabe. Bei Verstößen gegen geltendes Recht drohen sensible Strafen und im Ernstfall gesundheitliche Gefahren für Ihre Mitarbeiter und Kollegen.
Damit Ihr Unternehmen immer auf der sicheren Seite ist und rechtskonform handelt, müssen Sie sich regelmäßig mit Neuerungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und REACH auseinandersetzen.
alle Module zum Wartungsplaner
Gefahrstoffmanagement ist eine verantwortungsvolle Aufgabe
GefStoffV § 6 und § 7 verpflichtet Sie die Risiken in Ihrem Betrieb zu erfassen
Als Arbeitgeber sind Sie laut GefStoffV § 6 und § 7 verpflichtet, Risiken in Ihrem Betrieb zu erfassen, zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Wenn Sie dieser Pflicht nicht durch eine fachkundige Person nachkommen, gefährden Sie Ihr Unternehmen:
Bei Verstoß gegen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung drohen nach § 27 des Chemikaliengesetzes empfindliche Geldstrafen.
Gefahrstoffmodul 2024
erstellen Sie ein Gefahrstoffkataster mit allen Gefahrstoffen laut GefStoffV
125,- EURO zzgl. 19 % Mwst = 148,75 EURO
Mit unserem Gefahrstoffkataster als Download bieten wir Praxispaket für Sicherheitsfachkräfte - Gefahrstoff-Verordnung
Als Sicherheitsfachkraft haben Sie die Aufgabe, die Geschäftsleitung in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu beraten - und zwar nach dem Stand der Technik und unter Einhaltung aller aktuell geltenden Bestimmungen.
Das Problem: Gesetze, Vorschriften und Verordnungen ändern sich ständig und es kommen immer wieder neue hinzu, die Sie kennen und umsetzen müssen.
So sind jetzt gerade zum Beispiel die DGUV Vorschrift 2 und die Gefahrstoffverordnung neu verabschiedet worden.
Mit diesem Gefahrstoffverzeichnis beantworten Sie jetzt jede Frage der Behörden bei den Betriebsprüfungen mühelos.
Effiziente Organisation der Gefahrstoffe - Praxisorientiert und erstaunlich effizient
Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet den Unternehmer im § 16 (3a) zur Aufstellung eines Gefahrstoffkatasters, eines Verzeichnisses aller in seinem Unternehmen eingesetzten Gefahrstoffe.
Arbeitsstoff-/Gefahrstoffverzeichnis (Gefahrstoffkataster)
Kennzeichnen Sie Ihre Chemikalien nach der GHS-Verordnung.
GHS steht für Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals.
Dies ist ein weltweit einheitlichen Kennzeichnungssystem mit global gültigen GHS-Gefahrensymbolen / GHS-Gefahrenpiktogrammen.
Der Gefahrstoffmodul des Wartungsplaners bietet eine vielfältige Verwaltung der Gefahrstoffe mit GHS-Symbolen, GHS-Aufklebern und GHS-Etiketten mit Signalwort an.
Mit diesem Gefahrstoffverzeichnis beantworten Sie jetzt jede Frage der Behörden bei den Betriebsprüfungen mühelos.
Gefahrstoffetiketten für Behälter (Chemikalien, Kraftstoffe und Lösungsmittel) nach GefStoffV und GHS.
Die Gefahrstoffverordnung GefStoffV schreibt vor, dass Personen beim Umgang mit Gefahrstoffen, vor Gesundheitsgefahren und
die Umwelt vor Schädigung zu schützen sind.
Vor allem die Kennzeichnung von Gefahrstoffen soll sichtbar und an einer oder mehreren Stellen der Verpackung fest angebracht werden.
Bei jeder Substanz mit mindestens einem Gefährlichkeitsmerkmal muss anhand des Etiketts erkennbar sein, welche Gefahr von ihr ausgeht.
Gefahrstoffverwaltung ist ein Zusatzmodul zur Bestandsverwaltung von Gefahrstoffen für das effektive Gefahrstoffmanagement.
Das Modul Gefahrstoffe ermöglicht eine unternehmensweite Verwaltung und Dokumentation aller im Unternehmen eingesetzten Stoffe und Stoffzubereitungen und bildet die Basis für ein abteilungs- und unternehmensübergreifendes Gefahrstoffmanagement.
Zur Umsetzung der aktuellen Gefahrstoffverordnung bietet der Wartungsplaner umfangreiche Hilfen an
- Erfassung Gefahrstoffen und Gefahrgütern mit Gefahrstoffeinstufungen, Gefahrensymbolen, GHS-Piktogrammen, Betriebsanweisungen, Hinweisen zu Aufbewahrung und Entsorgung, Strukturformel-Sammlung der relevanten Stoffe
- Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung der vorhandenen Stoffdaten
- Gefahrstoffverwaltung mit Chemikalienbestandsverwaltung
- schnelle Suchergebnisse für die Stoffbezeichnungen
- Etikettenausdruck in verschiedenen Größen mit und ohne Barcode, Datenblätter, Karteikarten, Listen, stoffspezifische Betriebsanweisungen
- Wartungsplaner bietet eine Einbindung der Original-Sicherheitsdatenblätter. Dies ermöglicht einen schnellen Zugriff direkt aus dem Programm
- Schnelle Eingabe der Gefahrstoffverzeichnisse Mit der Eingabe der Sicherheitsdatenblätter, der Gefahrstoffverzeichnisse und den hinterlegten Verordnungen und Gesetzen, stehen umfangreiche fertig formatierte Auswertemöglichkeiten für ein umfassendes Gefahrstoffmanagement zur Verfügung.
- Alle Auswertungen können mit wenigen Mausklicks als Report als PDF-Datei oder Word –Datei in einem übersichtlichen Layout erzeugt werden.
Das Modul Gefahrstoffkataster ist branchenunabhängig und wird sogar von Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden empfohlen
- Zuordnungsmöglichkeit der neuen Symbole der GHS (Global Harmonisiertes System) UN-Richtlinie seit dem 20.01.2009 in Kraft getreten
- Alle neuen GHS-Symbole und die H(hazard)- und P(precautionary)-Sätze
- Pflege aller relevanten Informationen wie Schutzstufen und R, S, P und H Sätzen
- Zuordnung verschiedener Dokumententypen wie Sicherheitsdatenblätter, Gefahrstoffbewertungen und Betriebsanweisungen
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Die Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) regelt umfassend die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
Gefahrstoffe sind solche Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die bestimmte physikalische oder chemische Eigenschaften besitzen, wie z. B. hochentzündlich, giftig, ätzend, krebserzeugend, um nur die gefährlichsten zu nennen
Gefahrstoffverzeichnis der Gefahrstoffverordnung
Nach § 7 Abs. 8 hat der Arbeitgeber ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffezu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird.
Ausgenommen sind Gefahrstoffe, die bei Tätigkeiten nach § 7 Abs. 9 nur zu einer geringen Gefährdung führen.
- Welche Angaben soll das Gefahrstoffverzeichnis enthalten?
- Wie soll der Verweis auf die Sicherheitsdatenblätter aussehen?
Die Inhaltsangaben im Gefahrstoffverzeichnis wurden weiter konkretisiert.
Das Gefahrstoffverzeichnis muss einen Verweis auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter und zusätzlich noch mindestens folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Gefahrstoffs
- Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften
- Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen
- Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können.
TRGS 201: Gefahrstoffe vereinfacht einstufen und kennzeichnen
Wenn Sie in einem Unternehmen mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, dann besteht laut der neuen TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ die Möglichkeit,
dass Sie diese Gefahrstoffe vereinfacht kennzeichnen dürfen. hierfür die die Voraussetzung:
- dass Sie diese Gefahrstoffe ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke verwenden.
- dass alle Stoffe und Gemische einschließlich gefährlichen Abfalls identifizierbar sind.
- dass Sie die gefährlichen Stoffe und Gemische mit einer Kennzeichnung versehen, die ausreichende Informationen über Einstufung, Gefahren und Schutzmaßnahmen enthält.
Die TRGS 201 wird unter anderem nicht angewendet für:
Gefahrstoffe, die an Dritte weitergegeben werden. Dann erfolgt der Einstufungsprozess gemäß REACH, CLP-Verordnung.
Konkretisiert wird dieses in der neuen TRGS 200 „Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen”!
die Einstufung und Kennzeichnung von biologischen Arbeitsstoffen
Welche Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gehören zum Anwendungsbereich der TRGS 201?
Im Rahmen des Umwandlungsprozesses zur neuen Gefahrstoff-Einstufung und -Kennzeichnung (CLP-Verordnung) arbeiten Unternehmen oftmals mit Stoffen oder Gemischen, die noch nicht oder nur teilweise eingestuft sind.
Solche Gefahrstoffe müssen Unternehmen selbst einstufen und kennzeichnen.
Werden diese Gefahrstoffe (inklusive gefährlicher Abfälle) nur für innerbetriebliche Tätigkeiten eingesetzt,
finden Sie in der neuen TRGS 201 vereinfachte Vorgehensweisen, die Sie unter bestimmten Voraussetzungen anwenden können!
Wie unterscheiden sich die Inhalte bei der vollständigen und vereinfachten Kennzeichnung?
Dieses sind die obligatorischen Inhalte, die auf Etiketten bei einer vereinfachten Kennzeichnung stehen müssen:
Mindestens der Stoff- oder die Gemischbezeichnung und die Gefahrensymbole müssen angegeben werden.
Bei Gemischen: Erforderlichenfalls muss die Identität bestimmter Inhaltsstoffe, die Gefahren auslösen, aufgeführt werden.
Sind die Gefahrensymbole zu unspezifisch, dann sollten gekürzte Gefahrenhinweise oder andere Informationen ergänzt werden.
Reduzierung der Gefahrensymbole: Auch hier gibt es eine Rangfolgeregelung der Gefahrensymbole, die sich jedoch von der CLP-Verordnung unterscheidet.
Ausnahme Kleinstgebinde (Ampullen etc.): Hier reicht aus Platzgründen die Angabe des Stoffnamens oder einer betriebsinternen Probenbezeichnung.
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) § 7: Dritter Abschnitt - Allgemeine Schutzmaßnahmen
(3) Der Arbeitgeber hat festzustellen, ob die verwendeten Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse bei Tätigkeiten, auch unter Berücksichtigung verwendeter Arbeitsmittel,
Verfahren und der Arbeitsumgebung sowie ihrer möglichen Wechselwirkungen, zu Brand- oder Explosionsgefahren führen können. Insbesondere ist zu ermitteln, ob die Stoffe,
Zubereitungen oder Erzeugnisse aufgrund ihrer Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz verwendet werden oder dort vorhanden sind, explosionsfähige Gemische bilden können.
Bei nichtatmosphärischen Bedingungen sind auch die möglichen Veränderungen der für den Explosionsschutz relevanten sicherheitstechnischen Kenngrößen zu ermitteln und zu berücksichtigen.