So gehortsveränderliche Geräte prüfen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

Was für kurzfristigen Ärger sorgt, soll aber die Sicherheit der elektrische Anlagen und Betriebsmittel gewährleisten.
Um sicherzustellen, dass alles so funktioniert wie es soll, werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig geprüft.

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • Vorhandensein der Prüfgrundlage (z.B. VDE 0701-0702)
  • und geeigneten Messgeräten,
  • sowie einer Software für die Verwaltung und der rechtssicheren Dokumentation
  • muss für das Arbeitsmittel eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 der Betriebssicherheitsverordnung durchgeführt werden.


Definition Betriebsmittel

Ortsfeste Betriebsmittel
sind festangebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, das sie nicht leicht bewegt werden können (DIN VDE 0100 T200 2.7.6).

Ortsveränderliche Betriebsmittel
sind Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zu einem anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind (DIN VDE 0100 T200 2.7.4).




Management der Prüftermine mit einer digitalen Lösung
Die Digitalisierung nimmt Auswirkung auf jede Branche.
Im Wartungs- und Prüfmanagement werden digitale Verfahren und Lösungen verstärkt zum alltäglichen Begleiter.
Mobile Erfassungsgeräte und Softwarelösungen kommen verstärkt zum Einsatz und unterstützen nachhaltig.

Die ideale Ergänzung zum HOPPE Wartungsplaner sind die mobilen Lösungen.
Durch die Apps lässt es sich per Smartphone auf Wartungsaufgaben, Wartungsberichte und Prüfprotokolle schnell und flexibel zugreifen.

Abkürzungen - Beschreibung

  • HochhVO - Hochhausverordnung
  • KhBauVO - Krankenhausbauverordnung
  • LfB - Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht
  • MPBetreibV - Medizinprodukte-Betreibr VO
  • MPG - Medizinprodukte Gesetz
  • MRL - EG-Maschinenrichtlinie
  • RdErl NW - Runderlass des Minesteriums für Städtbau und Wohnen, Kultur und Sport
  • RöV - Röntgenverordnung
  • RRwS - Richtlinie für Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe
  • SächsTechPrüfVO - Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht
  • SkPersVO - Sachkundige-Personen-Verordnung
  • SP - Sachkundige Person
  • SPrüfV - Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung
  • StörfallV - Störfallverordnung
  • StrSchV - Strahlenschutzverordnung
  • SV - Sachverständiger
  • TA Luft - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
  • ThürTechPrüfVO - Thüringer Verordnung über die Prüfung technischer Anlage und Einrichtungen in Gebäuden
  • TPrüfV - Technische Prüfverordnung
  • TPrüfVO - Technische Prüfungsverordnung - Sachsen-Anhalt
  • TPrüfVO - Technische Prüfverordnung - Nordrhein-Westfalen
  • TRB - Technische Regeln Druckbehälter
  • TRbF - Technische Richtlinie über den Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten
  • UVV - Unfallverhütungsvorschriften
  • VAwS - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
  • VbF - Verordung über brennbare Flüssigkeiten
  • VBG - Verband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften
  • VDE - Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
  • VdS - Verband der Sachversicherer
  • VkV - Verkaufstättenverordnung
  • VkVO - Verkaufstättenverordnung
  • VOGL - Verordnung über Gashochdruckleitungen
  • VStättV - Versammlungsstättenverordnung
  • VStättVO - Versammlungsstättenverordnung
  • VvVFeuA - Verwaltungsvorschrift über Feuerungsanlagen
  • WHG - Wasserhaushaltsgesetz
  • ZfP - zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
  • ZH - Berufsgenossenschaftliche Richtlinie, Sicherheitsregeln, Grundsätze, Merkblätter
  • ZS - Zertifizierstelle
  • ZÜS - Zugelassene Überwachungsstelle nach § 14 GSG

HSQE-Software mit einem zentralen Maßnahmenmanagement mit Maßnahmenverfolgung
Die HSQE-Software-Lösung Wartungsplaner unterstützt Sie bei allen Anforderungen in den Bereichen Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit, Qualität und Umweltmanagement (Health, Safety, Quality, Environment).
Die Software verfügt über eine übersichtliche Überwachung und Delegation von Aufgaben, Pflichten und Terminen.

Wartungssoftware für die Inspektion und Dokumentation über Smartphone oder Tablet.
Bilden Sie bereichsübergreifende Ihre Anlagen, Geräte und Wartungen digital über dieverse Endgeräte ab. Hoppe bietet eine maßgeschneiderte Lösung für die Wartung. Software für Instandhaltung - Einfache Bedienung - sogar mit einer APP für mobile Teams.

Wir sind für Sie da!
Unser maßgeschneiderter Service unterstützt Sie schnell und bequem bei Problemen und Fragen.
Gerne kommen wir auch zu Ihnen ins Haus und beraten Sie im Rahmen eines Workshops.
Wir unterstützen Sie bei vielen Fragen direkt per Telefon. Sie erreichen uns unter Tel: +49(0)6104/65327

Erfolgreich durchstarten – ohne Vorkenntnisse
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In 3 Schritten zum Wartungsplaner

Wir stellen Ihnen die Bestellformulare zum Download zur Verfügung.
Wenn Sie lieber per eMail oder Fax bestellen möchten, nutzen Sie bitte einfach das gewünschte Formular für die Bestellung.
Bitte das Formular einfach herunter laden und ausgefüllt an uns senden.

Weg zur Wartungsplaner Software

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Ihr Wartungsteam arbeitet bequem und intuitiv über die mobile App per Smartphone oder Tablet oder direkt in der Software Wartungsplaner. Über das integrierte Störfallmanagement schicken Sie Ihren Mitarbeiter das Ticket zur Behebung des Problems. Ideal ist auch der Versand per eMail direkt an Ihre Mitarbeiter.


Im Wartungsplaner werden alle Vorgänge überwacht und gesteuert.


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Schaffen Sie einen sicheren Arbeitsplatz und schützen Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter.
Um die Sicherheit am Arbeitsplatz kümmert sich die Software Wartungsplaner.



Software: Elektroprüfung ortsveränderliche Geräte

So prüft der Elektriker die ortsveränderliche Geräte

Prüfung elektrischer Anlagen durch Elektrofachkraft