DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem geschulten Team beraten wir Sie gerne bei allen Fragen.



DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

vereinfachen Sie Ihre Elektroprüfung mit den Messgeräte
Eine Software entfaltet nur dann ihre volle Wirksamkeit, wenn sie von den Mitarbeitern akzeptiert und genutzt wird. Wichtige Voraussetzungen hierfür sind selbsterklärende Eingabemasken, die eine rasche Einarbeitung ermöglichen, wie dies bei unserer Lösung der Fall ist




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Der Hoppe Wartungsplaner erleichtert die Dokumentation von Wartungen.
Mit dem Wartungsplaner von HOPPE kann Produktivität der Instandhalter deutlich gesteigert werden. Verkürzen Sie die Stillstandzeiten und steigert die Lebensdauer von Anlagen.

Mit unserer Wartungsmanagement Software lassen sich die sich die Anforderungen der Industrie 4.0 an die Prüfung, Wartung und Dokumentation von Anlagen übersichtlich managen.

Software im Bereich Wartungs- und Instandhaltungsmanagement
Die Hoppe Unternehmensberatung bietet Beratung und Software im Bereich Wartungsplaner und Instandhaltungsmanagement. Dabei geht es um die Planung und Koordination von Wartungsarbeiten an Maschinen und Anlagen sowie um die Verwaltung der dazu notwendigen Daten. Diese Tätigkeit ist insbesondere für Unternehmen wichtig, bei denen eine hohe Anzahl an Maschinen und Anlagen vorhanden ist. Durch eine effektive Wartungsplanung können Ausfallzeiten minimiert werden und somit Kosten gespart werden. Die Berater der Hoppe Unternehmensberatung haben langjährige Erfahrung und können ihren Kunden individuelle Lösungen anbieten. Sie unterstützen ihre Kunden dabei, den Überblick über ihre Wartungs- und Instandhaltungspläne zu behalten und diese ständig zu optimieren. Somit können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Maschinen und Anlagen immer auf dem neuesten Stand sind und reibungslos funktionieren.

Predictive Maintenance - Smarte Wartung mittels Wartungsplaner Software
Ein IT-gestütztes System überwacht die Maschinen, Anlagen, Montage- und Fördertechnik. Ein integriertes Wartungssystem erinnert frühzeitig an Wartungen, dokumentiert Störungen und vermeidet so zahlreiche Störminuten pro Jahr.

Ungeplante Stillstände gar nicht erst aufkommen zu lassen.
Das ist Ziel einer smarten Software. Predictive Maintenance bedeutet vorausschauende oder vorbeugende Instandhaltung und genau das bietet ein smartes Überwachungssystem. Die Wartungssoftare der Hoppe Unternehmensberatung zeigt die potentiellen Maschinenprobleme. Erkennen Sie potenzielle Geräteausfälle vor ihrem Auftreten.
Mit dem Wartungsplaner lassen sich Ausfallzeiten reduzieren und unnötige Reparaturen überspringen.

TRBS 1201 - Prüffristen für Arbeitsmittel und Anlagen nach BetrSichV
Die TRBS 1201 ist ein zentrales Werk zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie erläutert Arten, Abläufe sowie geeignete Personen für die Prüfung und Kontrolle von überwachungsbedürftigen Anlagen und auch den elektrischen Arbeitsmitteln. Hierbei sollten Unternehmen insbesondere die darin enthaltenen Prüffristen einhalten, um die Sicherheit ihrer Angestellten zu gewährleisten und den rechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen.

Technische Anlagen, von denen besondere Gefahren und Risiken ausgehen, unterliegen gemäß dem Produktsicherheitsgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung einer strengen regelmäßigen Überwachung. Zuständig hierfür sind die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) in Deutschland. Erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner die Anforderungen an die ZÜS. Dokumentieren Sie die Termine der ZÜS-Prüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.



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Wartungsplaner verfügt über moderne Eingabemasken mit einer hohen Übersichtlichkeit. Das Programm ist kompatibel zu den Microsoft Office-Programmen.


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Als ideale Schnittstelle zwischen Ihrer Instandhaltungs- und Wartungsabteilung bieten wir Ihnen einfach sichere Software, die Sie bei der Organisation und Durchführung Ihrer Instandhaltungsarbeiten unterstützt.
Dadurch konzentrieren sich Ihre Mitarbeiter auf das Wesentliche. Wir können auf jahrelange Erfahrung im Bereich Wartung und Instandhaltung zurückgreifen.


Der Instandhaltungssoftware von HOPPE ist modular aufgebaut. Die Module können jederzeit an Ihre individuellen Anforderungen angepasst werden.


Der Wartungsplaner wurde von unseren erfahrenen Consultants, EHS Experten FaSis und Fachkräften für Arbeitssicherheit entwickelt.




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