Digitalisierung der Wartungen und Prüfungen ist ein unvermeidliche Aufgabe im Arbeitsschutz
Auch wenn es nicht jeder gerne hören mag: Die Digitalisierung der Wartungen und Prüfungen, insbesondere in produzierenden Unternehmen, ist unabhängig von der Branche eine unvermeidliche Aufgabe im Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit aller Unternehmen.
Trotz des offenkundigen Handlungsdrucks ist der Digitalisierungsgrad im Wartungsmanagement erschreckend gering.
Technologisch ist die Nachverfolgung der Prüf- und Wartungstermine kein Hexenwerk
Die Zurückhaltung insbesondere im Mittelstand bei der überfälligen Digitalisierung des Wartungs- und Prüffristenmanagements ist auch deshalb verwunderlich, weil die erforderlichen Prozesse vielfach und erfolgreich erprobt, mit der richtigen Technologie kein Hexenwerk und mit der Hoppe Unternehmensberatung als kompetenten Partner klar und verlässlich umsetzbar sind.
gute Aussichten auf einen Return on Investment (RoI)
Zudem sind die Aussichten auf einen Return on Investment (RoI) in einem gut absehbaren Zeitraum bei einer sauber aufgesetzten Wartungsplaner Software für das Prüffristenmanagement bei den Fachkräften für Arbeitssicherheit regelmäßig gut.
Verlinkungen zu Verordnungen je Prüfobjekt!
Über die Dateianhänge werden je Prüfobjekt notwendige Verordnungen zur Berufsgenossenschaft verlinkt.
Dort sind auch Schulungsvideos, Unterweisungsvorlagen und weitere hilfreiche Informationen zu finden.
Planungs- und Organisationsoftware für Wartungen
Die Planung der betriebsinternen Wartung und Instandhaltung von Gebäuden, industriellen Anlagen Equipment und Maschinen erfordert ein professionelles digitales Werkzeug.
Die Wartungsplaner-Software der HOPPE Unternehmensberatung deckt den gesamten Bereich der Planung und Dokumentation der Maschinenwartung und Instandhaltung ab.
Maschinenausfälle kosten Zeit und Geld und sind aus wirtschaftlicher Sicht ein Desaster. Mithilfe vorbeugender Instandhaltung können mit der passenden Planungssoftware für Wartungen beginnende Schäden bereits im Vorfeld aufgedeckt und planbar beseitigt werden.
Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden.
Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.
Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen.
Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.
Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte.
Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3)
Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle.
Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.
Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.
Software für Instandhaltung - Papierlose Wartung
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