Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV und nun ArbStättV

Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschriften müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.

Unterweisung der Mitarbeiter leicht gemacht
Regelmäßige Unterweisungen sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.
Haben Sie schon alle jährlichen Unterweisungen der Mitarbeiter durchgeführt? Wir wissen, dass der Aufwand für effektive Unterweisungen der Mitarbeiter groß ist: Vorbereitung, Organisation und auch die Dokumentation sind neben der Unterweisung selbst eine Menge Arbeit.

Um Sie bei der Planung von Unterweisungen der Mitarbeiter zu unterstützen, haben wir den Unterweisungsmanager Software entwickelt. Umfassend unterstützt Sie unsere Software bei der Unterweisung. Diese hilft Ihnen sowohl bei der Planung als auch bei der Umsetzung.

Mit unserem Unterweisungs-Tool sind Sie sofort startbereit
Nutzen Sie die praktische Funktionen. Erinnerungsfunktion für Termine, Im- und Export, automatische Erinnerung per E-Mail – so sparen Sie Zeit und Nerven!
Präventiv und rechtssicher: Mit dem Wartungsplaner Unterweisungs-Manager Software wissen, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und Mitarbeiter nachhaltig unterweisen!
Unterweisungen sind für jedes Unternehmen ein Pflichtthema und müssen gesetzmäßig u.a. nach § 12 ArbSchG durchgeführt werden.
Die Realität sieht jedoch häufig anders aus. Studien zufolge kommen 87% der Unternehmen ihren gesetzlichen Unterweisungspflichten nicht nach. Diese Unternehmen unterschätzen die Macht der Unterweisungen und unterweisen nicht nur zu wenig sondern teilweise gar nicht.

welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung im Arbeitsschutz?
Verwaltung und Organisation der Unterweisung. Software für das Arbeitsschutz-Unterweisung-Management. Protokollieren Sie, wann welcher Mitarbeiter wann welche Unterweisung teilnehmen muss.
Die Unterweisung ist nach §12 Arbeitsschutzgesetz verpflichtend und dient der Sicherheit, dem Gesundheitsschutz und der Unfallprävention.

Unterweisung der Mitarbeiter - Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.

Unterweisung der Mitarbeiter - Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.



Gravierende Auswirkungen auf Ihre Unterweisungspflicht durch die Novelle der ArbStättV!
Der neue § 6 der novellierten Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Sie, Ihre Beschäftigten über das gesundheits- und sicherheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz aufzuklären.

Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV und nun ArbStättV müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Denn im Falle eines Unfalls prüfen Behörden, ob Sie Ihre Unterweisungen rechtzeitig und ausreichend durchgeführt haben. Können Sie dies nicht oder nur unzureichend nachweisen, stehen Sie in der Haftung!

So erfüllen Sie zeitsparend Ihre Pflichten!
Handeln Sie am besten jetzt und erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner Ihre Unterweisungspflicht. Sparen Sie sich dabei viel Aufwand und gehen Sie auf Nummer sicher mit den Unterweisung direkt im Wartungsplaner.
Software zur Dokumentation der Unterweisung mit editierbaren Vorlagen, Reports und Betriebsanweisungen

Ihre Vorteile:

Unterweisung leicht gemacht: schnelle, komfortable Erfassung der Unterweisungen, sofort einsetzbare Vorlagen und Betriebsanweisungen.
Praktische Funktionen: Erinnerungsfunktion für Termine, Im- und Export als Excel-Dateien, Unterweisungen und aus der Mitarbeiterdatenbank.
Präventiv und rechtssicher: Alle Unterweisungen sicher dokumentiert. Sie wissen, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und wann welcher Mitarbeiter unterwiesen wurde.




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Aufbau eines integrierten Managementsystems
Kombinierte Managementsysteme erlauben einen effizienteren und kostengünstigeren Aufbau und bergen viele Vorteile:

  • Verminderung des organisatorischen Aufwandes (durch integriert anwendbare Strukturen, Verfahren und Abläufe, durch gemeinsamen Dokumentenaufbau und -pflege).
  • Effiziente und kostengünstige Überwachung, sowohl im Rahmen von internen Audits als auch von externen Zertifizierungen bzw. Validierungen.
  • Erhöhte Akzeptanz im Unternehmen durch Einführung und Nutzung nur eines Systems.

Wir beraten Sie beim Aufbau eines integrierten Managementsystems.
Wir unterstützen Sie bei der Integration unserem Managementsystem Wartungsplaner in bestehende Strukturen.
Wir ermitteln den IST-Zustand und arbeiten von Optimierungspotentialen heraus.

Die Softwareanwendung bietet Nutzern durch eine anschauliche Nutzeroberfläche und übersichtliche Funktionen einen hohen Bedienkomfort.
Die Software zur Wartungs- und Instandhaltungsplanung ermöglicht es, Daten mittels einer zentralen Datenbank zu erfassen und zu verarbeiten.
Der Wartungsplaner gewährleistet Datentransparenz und vermeidet den hohen Verwaltungsaufwand für Ihr Wartungsteam.
Hier finden Sie eine Liste der Wartungsplaner-Module

Wartungsplaner ist das optimale Tool, um alle eingetragenen Aufgaben und Termine im Überblick zu haben.
Die Software hilft sowohl bei der regelmäßigen internen und externen Auditierung, als auch bei der Einhaltung Qualitätsstandards. Die Arbeit mit dem Wartungsplaner wird vor allem dadurch erleichtert, dass alle wichtigen Dokumente wie Prüfprotokolle und Prüfberichte übersichtlich hinterlegt sind.

Mit der Arbeitsschutz-Software Wartungsplaner haben Sie den Arbeitsschutz im Unternehmen komplett im Griff.
Zeitsparend die gesamte Arbeitsschutzdokumentation mobil am PC fertigstellen und automatisch die Folgeberichte / Folegaufgaben für den nächsten Prüftermin generieren.



In 3 Schritten zum Wartungsplaner

Weg zur Wartungsplaner Software

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Der Erfolg einer Software steht und fällt mit der regelmäßigen Anwendung der Mitarbeiter. Unser Ziel ist es, Ihnen einen starken Software für die Instandhaltung zur Seite zu stellen, mit dem Ihre Mitarbeiter intuitiv und gerne arbeiten.
Dokumentieren, verwalten und analysieren Sie alle anfallenden Aufgaben rund um die Instandhaltung und Wartung in einer einzigen Lösung.
Sparen Sie dadurch Zeit, vermeiden Sie unnötige Kosten, und schaffen Sie Transparenz!



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