Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV und nun ArbStättV

Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschriften müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.

Arbeiten mit System: Unterweisungen effizient planen und dokumentieren
Jährlich startet immer die Planung der Pflichtunterweisungen. Sie müssen für jeden Mitarbeitenden die passenden Unterweisungsthemen zusammenstellen, um für möglichst effektive Unterweisungen zu sorgen. Also viel zusätzlicher Aufwand neben der tatsächlichen Durchführung und der notwendigen Dokumentation.

Damit Sie Ihrer Unterweisungspflicht einfach und mit geringem Aufwand nachkommen können, gibt es den Unterweisungsmanager im Wartungsplaner.

  • Unterweisung leicht gemacht: Einfache Erfassung der Stammdaten, sofort einsetzbare Reports – für den direkten Einsatz im Alltag!
  • Praktische Funktionen: Erinnerungsfunktion für Termine, Import der Mitarbeiterdatenbank – so sparen Sie Zeit und Nerven!
  • Präventiv und rechtssicher: Mit dem Wartungsplaner wissen Sie, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und Mitarbeiter nachhaltig unterweisen!

Unterweisung der Mitarbeiter leicht gemacht
Regelmäßige Unterweisungen sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.
Haben Sie schon alle jährlichen Unterweisungen der Mitarbeiter durchgeführt? Wir wissen, dass der Aufwand für effektive Unterweisungen der Mitarbeiter groß ist: Vorbereitung, Organisation und auch die Dokumentation sind neben der Unterweisung selbst eine Menge Arbeit.

Um Sie bei der Planung von Unterweisungen der Mitarbeiter zu unterstützen, haben wir den Unterweisungsmanager Software entwickelt. Umfassend unterstützt Sie unsere Software bei der Unterweisung. Diese hilft Ihnen sowohl bei der Planung als auch bei der Umsetzung.

Mit unserem Unterweisungs-Tool sind Sie sofort startbereit
Nutzen Sie die praktische Funktionen. Erinnerungsfunktion für Termine, Im- und Export, automatische Erinnerung per E-Mail – so sparen Sie Zeit und Nerven!
Präventiv und rechtssicher: Mit dem Wartungsplaner Unterweisungs-Manager Software wissen, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und Mitarbeiter nachhaltig unterweisen!
Unterweisungen sind für jedes Unternehmen ein Pflichtthema und müssen gesetzmäßig u.a. nach § 12 ArbSchG durchgeführt werden.
Die Realität sieht jedoch häufig anders aus. Studien zufolge kommen 87% der Unternehmen ihren gesetzlichen Unterweisungspflichten nicht nach. Diese Unternehmen unterschätzen die Macht der Unterweisungen und unterweisen nicht nur zu wenig sondern teilweise gar nicht.

welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung im Arbeitsschutz?
Verwaltung und Organisation der Unterweisung. Software für das Arbeitsschutz-Unterweisung-Management. Protokollieren Sie, wann welcher Mitarbeiter wann welche Unterweisung teilnehmen muss.
Die Unterweisung ist nach §12 Arbeitsschutzgesetz verpflichtend und dient der Sicherheit, dem Gesundheitsschutz und der Unfallprävention.

Unterweisung der Mitarbeiter - Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.

Unterweisung der Mitarbeiter - Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.



Gravierende Auswirkungen auf Ihre Unterweisungspflicht durch die Novelle der ArbStättV!
Der neue § 6 der novellierten Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Sie, Ihre Beschäftigten über das gesundheits- und sicherheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz aufzuklären.

Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV und nun ArbStättV müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Denn im Falle eines Unfalls prüfen Behörden, ob Sie Ihre Unterweisungen rechtzeitig und ausreichend durchgeführt haben. Können Sie dies nicht oder nur unzureichend nachweisen, stehen Sie in der Haftung!

So erfüllen Sie zeitsparend Ihre Pflichten!
Handeln Sie am besten jetzt und erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner Ihre Unterweisungspflicht. Sparen Sie sich dabei viel Aufwand und gehen Sie auf Nummer sicher mit den Unterweisung direkt im Wartungsplaner.
Software zur Dokumentation der Unterweisung mit editierbaren Vorlagen, Reports und Betriebsanweisungen

Ihre Vorteile:

Unterweisung leicht gemacht: schnelle, komfortable Erfassung der Unterweisungen, sofort einsetzbare Vorlagen und Betriebsanweisungen.
Praktische Funktionen: Erinnerungsfunktion für Termine, Im- und Export als Excel-Dateien, Unterweisungen und aus der Mitarbeiterdatenbank.
Präventiv und rechtssicher: Alle Unterweisungen sicher dokumentiert. Sie wissen, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und wann welcher Mitarbeiter unterwiesen wurde.




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Mit der auditsicheren und PC-basierten Arbeits- und Prüfmittelverwaltung werden die Workflow vereinfacht.
Mit Hilfe einer Software Wartungsplaner lässt sich anhand weniger Klicks feststellen, welches Gerät, Arbeitsmittel oder Messmittel an welchem Ort befindet und ob bzw. wann dieser Gegenstand geprüft wurde. Neben diesen Basisfunktionen gibt es weitere Module, die die Verwaltung von prüfpflichtigen Arbeitsmittel wie auch z.B. Leitern und Titte, Regale deutlich vereinfachen.

Digitalisierung in der Instandhaltung
Die Instandhaltung ist ein wesentliches Element des Geschäftssystems.
Steigern Sie die Verfügbarkeit der Anlagen durch bessere Datenqualität.

Erfüllen Sie die Anforderungen an die Instandhaltung.
Analysieren Sie vorbeugende Instandhaltung versus ausfallbasierte Instandhaltung. Pro und Contra von schaden- zeit- und zustandsbasierter Instandhaltung. Überwachen Sie die Wirtschaftlichkeit der IH-Strategien
Erzeugen Sie eine Übersicht des jeweiligen Einsatzbereiches.



In 3 Schritten zum Wartungsplaner

Weg zur Wartungsplaner Software

intuitive mobile APP zur Bewältigung der Wartungsarbeiten
Wartungstechniker benötigen eine einfache und intuitive mobile APP, die sie bei der Bewältigung täglicher Aufgaben Wartungsarbeiten unterstützt. Melden Sie spielend leicht Störungen mit Beschreibung, Fotografie und Ersatzteilebedarf auf Anhieb.


Der Wartungsplaner sorgt für alle Belange des Arbeitsschutzes.
Die Software unterstützt bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Gemeinsam mit unseren Experten und einigen Fachkräften für Arbeitssicherheit kümmern wir uns um die Belange des Arbeitsschutzes.



unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter mühelos

Unterweisungspflicht im Arbeitsschutz

Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.