Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen für Flurförderfahrzeuge
Dass man da mal den Überblick verlieren kann, ist wirklich kein Wunder
Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen für Flurförderfahrzeuge
Allein sechs Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) schreiben in unterschiedlichen Abständen Prüfungen der Gabelstapler vor.
Mindestens einmal jährlich steht die Prüfung auf sichere Bereitstellung und Benutzung von Staplern und Flurförderzeugen an sowie die Prüfung der Gasanlage bei Treibgas-Staplern.
Die DGUV fordert die Prüfung auf sichere Bereitstellung und Benutzung der hydraulischen Schlauchleitungen alle sechs Monate oder mindestens einmal im Jahr.
Integrierte Ladegeräte müssen alle vier Jahre überprüft werden, der Druck der Flüssiggastanks alle zehn Jahre sowie der CO-Gehalt im Abgas von Flüssiggas-Staplern alle sechs Monate.
Die Abgasmessung für Dieselstapler steht laut Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) einmal im Jahr oder alle 1.500 Betriebsstunden auf dem Programm.
Stapler mit amtlichem Kennzeichen müssen gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung.
Und zu guter Letzt ordnet eine Richtlinie des Europäischen Parlaments noch eine Ganzkörpervibrationsmessung für Stapler mit Mitfahrmöglichkeit an.
Einfache Wartung mit intelligenter Software
Neben den normalen Wartungen und Instandhaltungen stehen also ganze zehn gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen für den Stapler an, die auch noch gesetzeskonform dokumentiert werden müssen.
Nur so ist das Unternehmen für alle Eventualitäten abgesichert und kann den Mitarbeitern den nötigen Arbeitsschutz garantieren.
Dass man da mal den Überblick verlieren kann, ist wirklich kein Wunder. Vor allem hat nicht jedes Unternehmen eine eigene Abteilung für Wartungs- und Reparaturarbeiten.
Diese wichtige Aufgabe wird dann dem Produktionschef, dem Qualitätsmanager oder einem anderen Mitarbeiter übertragen.
Die sind oftmals von der Flut an Papierkram für die Dokumentation überfordert.
Auch per Hand geführte Listen oder Excel-Tabellen, in denen die Wartungs- und Prüfintervalle eingetragen werden sind keine Garantie – haben sie doch keine Erinnerungsfunktion.