Wartungstermine, Reinigungstermine und die Hygienefreigabe in der Lebensmittelindustrie steuern
Das Hygienekonzept ist ein entscheidender Faktor bei der Lebensmittelsicherheit
Hygienefreigabe in der Lebensmittelindustrie
Die Reinhaltung von Produktionsanlagen spielt in der Lebensmittelindustrie eine entscheidende Rolle. Seit 01. Januar 2006 gilt die EU-Verordnung Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Darüber hinaus ist gemäß Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) jeder Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder in den Verkehr bringt, dazu verpflichtet, im Prozessablauf die für die Lebensmittelsicherheit kritischen Arbeitsstufen zu ermitteln, zu überwachen, zu dokumentieren und angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
Einmal jährlich müssen auch Hygieneschulungen sowie alle zwei Jahre Infektionsbelehrungen für alle betroffenen Mitarbeiter durchgeführt werden.
Jeder Betrieb hat eine entsprechende Gefahrenanalyse durchzuführen und ein Hygienekonzept / Eigenkontrollsystem aufzustellen und gegenüber den Lebensmittelüberwachungsbehörden nachzuweisen. Die Betriebe sind hierbei verpflichtet, angemessene und geeignete Hygienemaßnahmen durchzuführen. Dies beinhaltet im Einzelnen spezifische Prozess-, Personal- und Produkthygiene-Maßnahmen sowie präventive Eigenkontrollmaßnahmen für die Abwehr aller nachteiligen Einflüsse und Minimierung potentieller Risiken.
Lebensmittel können durch Wartungsarbeiten mit Fremdpartikel kontaminiert werden
Aufgrund regelmäßiger Wartungen können Fremdstoffe bzw. Fremdkörper beispielsweise Fremdteile wie lose Muttern oder Schrauben, abgebrochene Maschinenteile sowie Abrieb entstehen. Auch durch automatische Reinigungsanlagen, kommt man vielerorts um eine manuelle Reinigung der betreffenden Bereiche nicht herum. Ansonsten riskiert der Betrieb, das mögliche Fremdpartikel seine Lebensmittelprodukte kontaminieren. Hiervon können dann komplette Chargen betroffen sein und im schlimmsten Fall zu imageschädigende und teure Rückrufaktionen führen.
Daher sollte nach jeder durchgeführten Wartungs- oder Instandhaltungs- bzw. Reparaturmaßnahme nicht nur eine technische Freigabe, sondern in einer zweiten Stufe zusätzlich noch eine Hygienefreigabe erfolgen. Dies kann erst nach entsprechender Inspektion und erforderlichen Reinigungen nach DIN 10516 durchgeführt werden. Dies umfasst die Entfernung unerwünschter Substanzen (Lebensmittelreste, Beläge etc.) von Räumen, Anlagen und Einrichtungen in ästhetischer, hygienischer und sensorischer Hinsicht. Beide Freigabeschritte sind hierbei durch die zuständigen Verantwortlichen zu protokollieren und rechtssicher zu dokumentieren.
Wartungsplaner steuert effizient und transparent die Prüf- und Wartungstermine
Solche Prozesse sollten digital gesteuert werden. Daher ist der Einsatz einer professionellen Software zu empfehlen. Hier bietet sich der Wartungsplaner der Hoppe Unternehmensberatung an. Viele Lebensmittelherstellern setzen bereits erfolgreich diese Software ein. Das Tool unterstützt effizient und in transparenter Weise sämtliche Wartungs- und Instandhaltungsprozesse über alle Anlagen.
Um Prüf- und Wartungstermine nicht zu verpassen, sollten solche Aufgaben automatisiert werden. Das Tool sollte dabei alle Bereiche und Prozesse der Wartung in einem System abbilden und sämtliche Prüftermine und Vorschriften verwalten. Auf dieser Grundlage müssen auch entsprechende Wartungsaufträge generiert werden können. Prüfberichte sind entsprechend zu dokumentieren und zu historisieren. Eine rechtssichere Dokumentation ist auch mit Blick auf die regelmäßig stattfindenden Audits und die Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden wichtig.
Der Wartungsplaner von Hoppe Unternehmensberatung ist hierbei in der Lage diese komplexen Prozesse entsprechend transparent abzubilden. Darüber hinaus verfügt dieses Programm über die notwendigen Kalenderfunktionen und ein umfangreiches Paket an Auswertungstools.