Geringer Aufwand – maximale Wirkung! So einfach können Unterweisungen sein!

Dokumentieren Sie rechtssicher alle Unterweisungen gemäß ArbSchG in nur einem System.

Dauerhaft das Risiko für Arbeitsunfälle senken
Jetzt steht die verpflichtende Elektro Jahresunterweisung an!
Der Gesetzgeber verpflichtet Sie gem. §12 ArbSchG, § 12 BetrSichV und § 4 DGUV Vorschrift 1 dazu, jährlich wiederkehrend Ihre Mitarbeiter im sicheren Umgang mit elektrischen Arbeitsmitteln zu unterweisen. Bei jedem Unfall prüfen Behörden, ob Sie Ihre Unterweisungen rechtzeitig und ausreichend durchgeführt haben. Können Sie dies nicht oder nur unzureichend nachweisen, stehen Sie in der Haftung!
Kostengünstig und sicher erfüllen Sie Ihre Pflichten mit dem Wartungsplaner die Dokumentation der Elektro-Jahresunterweisung.

Unterweisungen sind der zentrale Faktor im Arbeitsschutz
Oftmals scheitert das Ganze an der Erinnerung an die Unterweisung oder der falschen Dokumentation.
Wie können Sie sicher sein, dass Sie die aktuelle Gesetzeslage zu 100% beachten und nicht unwissentlich irgendwelche schlimmen Fehler machen, die die Sicherheit in Ihrem Unternehmen und die Gesundheit Ihrer Beschäftigten akut gefährden.
Wir bieten eine Software zur Dokumentation von Unterweisungen, die durch wenige Handgriffe Ihr Unternehmen sicherer machen und effektiv Mitarbeiter vor schweren Verletzungen schützt.

Sicheres Arbeiten mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Dokumentieren Sie rechtssicher in nur einem System Ihre Präsentation zu den Unterweisungen.

Ihre Vorteile:

Zeitsparend: Alle Unterweisungen werden in der Software terminiert und die Inhalte werden hier dokumentiert. Keine Recherchen, kein Vorbereitungsaufwand, kein Vortragsstress!
Rechtssicher: Mit den unterschriftsfertigen Dokumentationsvorlagen zum Ausdrucken erhalten Sie direkt einen rechtssicheren Nachweis für Ihre Unterweisung.

Der ausdruckbare Nachweis der Unterweisung dokumentiert rechtssicher, dass die Unterweisungsinhalte erhalten und verstanden wurden.
welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung im Arbeitsschutz?
Verwaltung und Organisation der Unterweisung. Mit der Software können die komplette Verwaltung Ihrer Unterweisungen durchführen.
Testen Sie jetzt den Wartungsplaner und machen Sie Ihre Unterweisungen zum Kinderspiel

Unterweisung gemäß ArbSchG - Unterweisung gem. §12 ArbSchG, § 12 BetrSichV und § 4 DGUV Vorschrift 1

Unterweisung gemäß ArbSchG - Unterweisung gem. §12 ArbSchG, § 12 BetrSichV und § 4 DGUV Vorschrift 1



welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung
Verwaltung und Organisation der Unterweisung. Software für das Unterweisung-Management, und zur Protokollierung welcher Mitarbeiter wann welche Unterweisung benötigt.
Benötigen Sie hierzu ein Werkzeug, das Sie dabei unterstützt, einfach zu bedienen ist und Sie rechtzeitig an anstehende Termine erinnert? Dann ist die Unterweisungs-Manager Wartungsplaner genau das richtige für Sie.
Geringer Aufwand – maximale Wirkung! So einfach kann Ihre Unterweisung sein!
Unterweisung gemäß ArbSchG - mit der Software Wartungsplaner können Sie die komplette Verwaltung Ihrer Unterweisungen durchführen.




Wartungsaufgaben zuweisen, organisieren und kontrollieren
Techniker und Instandhaltungsverantwortliche koordinieren die regelmäßigen Wartungen, Reparaturen, Reinigungen und Kontrollen. Dazu gehören auch außerplanmäßige Aufgaben.
Die Kernaufgaben von Mitarbeiter der Instandhaltung ist die Erhaltung der Funktionstüchtigkeit und Effizienz von Anlagensystemen und Maschinen. Um die Planung zu ermöglichen, entwickelte die HOPPE Unternehmensberatung den Wartungsplaner.

Mit dem modular aufgebauten Werkzeug Wartungsplaner lassen sich erledigte Aufgaben einfach abhaken
Mit dem Tool können Wartungsleiter die Wartungsaufgaben organisieren und kontrollieren. Alle offenen Punkte bleiben dem Wartungsteam klar vor Augen. Wartungstechniker erkennen anhand der übersichtlichen Grafiken offene Aufgaben. Anhand von Wartungsrhythmen erinnert die Software technisch Zuständige an ausstehende Wartungen. Anwender erhalten ein Wartungsplanung über die bedienfreundliche Oberfläche mit der sie Wartungsaufgaben zuweisen, organisieren und kontrollieren.

Gibt es die Wartungsplaner-Software kostenlos?
Die kostenlose Lösung für die Wartungsplanung stellt sich als besonders nützlich heraus.
Die kostenlose Wartungsplaner Software bietet den vollen Funktionsumfang.
Verwenden Sie Ihre Arbeitszeit nicht um die Bedienungsanleitung zu studieren.

Wer sich die Wartungsplaner-Software kostenlos online herunterladen möchte riskiert keine Folgekosten. Die kostenlose Wartungsplaner hat keine eingeschränkte Funktionalität.

Sie gehen keine Verpflichtung beim Wartungsplaner kostenlos ein.
Die Testphase vom Wartungsplaner-Software kostenlos ist auf 3 Wochen beschränkt. Das Programm zur Wartungsplanung zeigt Ihnen schnell, wann ein Gerät gewartet werden muss.



In 3 Schritten zum Wartungsplaner

Wir stellen Ihnen die Bestellformulare zum Download zur Verfügung.
Wenn Sie lieber per eMail oder Fax bestellen möchten, nutzen Sie bitte einfach das gewünschte Formular für die Bestellung.
Bitte das Formular einfach herunter laden und ausgefüllt an uns senden.

Weg zur Wartungsplaner Software

Die PMV Prüfmittelverwaltung enthält eine Terminüberwachung für Prüfmittelmanager.


Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel
Alle Unternehmen, die ortsveränderliche elektrische Geräte verwenden, sind von der Prüfpflicht und den Regelungen der DIN VDE 0701-0702 betroffen. Diese Regelungen sind Grundlage für die Wiederholungsprüfungen, zu denen der Gesetzgeber verpflichtet.
Mit unserer Software Wartungsplaner zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel kommen Sie gesetzlichen Dokumentationspflicht nach.


Wir bieten eine leistungsfähige Software für industrielle Instandhaltung und mobile Dokumentation.

  • Effiziente Dokumentation im Wartungsplan
  • Übersichtliche Analyse für Ihre Wartungsplanung
  • Wartungspläne digital verwalten
  • Wartungsplaner einfach, intuitiv und schnell





Unterweisung gemäß ArbSchG dokumentieren

Unterweisung rechtzeitig durchgeführt ?

Unterweisung gem. §12 ArbSchG, § 12 BetrSichV und § 4 DGUV Vorschrift 1