DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.



So organisieren Sie effizient und dokumentieren Sie rechtssicher Ihre Elektrosicherheit
Für jede Elektrofachkraft gibt es im Wartungsplaner ein Informationspaket für die Organisation und Dokumentation der Elektrosicherheit in Ihrem Unternehmen.
Die Schwerpunkte unserer Praxislösung liegen auf der Effizienz bei der Organisation und der rechtssicheren Dokumentation der betrieblichen Elektrosicherheit.

DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.




So behält das Wartungscenter den Überblick über alle Arbeiten.
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Beschädigungen der Arbeitsmittel führen zu Unfällen!
Wenn Arbeitsmittel nicht regelmäßigen Prüfungen unterzogen werden, können Beschädigungen der Arbeitsmittel zu Unfällen führen.
Der Benutzer oder die befähigte Person sollten die Arbeitsmittel durch einen Prüfsachverständigen regelmäßig prüfen lassen. Die Ergebnisse der Arbeitsmittelprüfungen durch die befähigte Person und den Prüfsachverständigen sind zu dokumentieren.

Aufbewahrung der Dokumentation der Prüfergebnisse
Die Dokumentation der Prüfergebnisse und Prüfprotokolle sollten Sie bis zum nächsten Prüftermin aufbewahren.

Managementsysteme nach DIN
QUALITÄTS Managementsystem nach DIN EN ISO 9001
UMWELT Managementsystem nach DIN EN ISO 14001

Individuelle und persönliche Betreuung sind für uns selbstverständlich, was von unseren Kunden sehr geschätzt wird.
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Die Rückmeldung unserer Kunden ist immer eindeutig:
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Die hohe Akzeptanz, die schnelle Einführungszeit und die Flexibilität vom Wartungsplaner wird derzeit von keinem anderen System auf dem Markt erreicht.

Datenübernahme in den Wartungsplaner
Wie lassen sich die Daten von einem Altsystem in den Wartungsplaner übernehmen?
Wir bieten Ihnen mehrere Möglichkeiten, die für Sie relevanten Daten zu importieren. Neben einer manuellen Eingabe bevorzugen Anwender den Import ihrer Daten über eine Schnittstelle.

(1) Die universelle Import-Schnittstelle:
Bei der universellen Import-Schnittstelle handelt es sich um einen Import, der individuell an den Kunden angepasst werden kann.
Der Import erfolgt über eine Exceldatei.
Dabei werden die Daten zunächst einmal exportiert.
Die Exportdatei hat dieselbe Struktur wie die Importdatei.

Dabei sind Objektdaten, Wartungshistorien, Kontaktdaten und historische Vorgänge möglich. Zusätzlich können auch individuelle Felder importiert werden. Die zu importierenden Daten werden im Vorfeld in der Exceldatei erstellt und lassen sich anschließend in den Wartungsplaner importieren.

(2) Die individuelle Import-Schnittstelle:
Bei der Implementierung in bestehende Systeme oder bei einem Wechsel der Instandhaltungssoftware zum Wartungsplaner ist oftmals eine individuelle Import-Schnittstelle effizienter.
Dies ist keine Standardlösung. Im Vorfeld ist eine konkrete Planung notwendig, um die Anforderungen an die Schnittstelle zu ermitteln.

Diese Fragestellungen stehen im Fokus für eine reibungslose Datenübernahme:
• Welche Daten sollen importiert werden?
• In welchem Format werden die Daten bereitgestellt?
• Wie ist die Feldzuordnung vom alten System zum neuen System?
• Wie oft soll der Abgleich erfolgen?
• Soll der Import automatisch ablaufen?
• Erfolgt der Datenabgleich in beide Richtungen?
• Was ist die eindeutige Nummernzuordnung als Bindeglied zwischen den beiden Systemen?

Bestehende Daten von Drittanbietern lassen sich je nach Anforderung problemlos übernehmen.
Mit den verschiedenen Importmöglichkeiten ist ein reibungsloser und effizienter Übergang oder Wechsel garantiert.

Verbesserte Organisation für den Leiter Instandhaltung
Sie verantworten als Leiter der Instandhaltung die Planung, Koordination und Kontrolle der präventiven und operativen Instandhaltung ihres vielfältigen Maschinenparks?
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