Vorsorgeuntersuchung gemäß DGUV Vorschrift 2
Die Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen ist fester Bestandteil des Arbeitsschutzes
Vorgabe (DGUV Vorschrift 2) zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes
Mit der DGUV Vorschrift 2 gibt es erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe (DGUV Vorschrift 2) zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes und damit zur Umsetzung des Arbeitsschutzes in den Betrieben und Organisationen.
Software für die Arbeitsmedizin
Der Wartungsplaner ermöglicht mit die Dokumentation der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, sämtliche relevante Ereignisse zu dokumentieren und abzurufen.
Dokumentation der Termine im Betrieb für die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
Die Software dient zur einfachen Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen. Sie zeigt Ihnen den nächsten Termin je Mitarbeiter automatisch an.
Die Software bietet eine maßgeschneiderte digitale Erfassung der arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen.
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