Für die Sicherheit der Leitern und Tritte im Betrieb ist der Unternehmer verantwortlich.
Achten Sie auf den Verschleiß, die Verformung und der Zerstörung von Bauteilen gemäß den Vorgaben der DGUV
Die Prüfung und Wartung von Leitern und Tritte führen zur Sicherheit am Arbeitsplatz
Arbeitsunfälle vermeiden - beim Umgang mit Leitern Regeln beachten.
Um Arbeitsunfälle zu vermeiden, sind beim Umgang mit Leitern und Tritten einige grundsätzliche Regeln gemäß Handlungsanleitung der DGUV 208-016 zu beachten
Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten ist gesetzlich vorgeschrieben
Grundsätzlich sind für die Sicherheit der Leitern und Tritte im Betrieb der Unternehmer bzw. der Arbeitgeber verantwortlich.
Er hat dafür zu sorgen, dass nach den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Berufsgenossenschaftlichen Regelungen und den einschlägigen Normen, den Umgang mit tragbaren Leitern und Tritten so sicher wie möglich zu gestalten.
Dies schließt zum einen die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten (Leiterprüfung) nach DGUV und zum andern die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten mit ein.
Die Unterweisung sollte hierbei mindestens einmal jährlich erfolgen.
Um Arbeitsunfälle zu vermeiden, sind nämlich die eigenen Mitarbeiter die wichtigsten Verbündeten im Betrieb.
Die Zeitabstände für Sicht- und Funktionsprüfungen richtet sich hingegen nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit.
Bei täglichem Gebrauch sollte auch die Sichtprüfung der Leiter regelmäßig durchgeführt werden.
Die genauen Prüfintervalle legt der Arbeitgeber anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung fest.