Ist der Leiterbeauftragte für die Leiterprüfung verantwortlich?

Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion für den Leiterbeauftragten

Betriebssicherheitsverordnung
In der Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist

Erstellen Sie als Leiterbeauftragter einen Leitfaden für die Leiterprüfung im Betrieb.

Voraussetzungen für eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
Wer zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten bestellt werden soll, muss drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Eine einschlägige Berufsausbildung haben,
  • Berufserfahrung besitzen und
  • zeitnahe berufliche Tätigkeit ausüben.

Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Leitern und Tritte müssen mindestens alle 12 Monate von einem Leiterbeauftragten geprüft werden.
Die Prüfintervalle richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Die erneute Überprüfung der Leitern und Tritte sowie des Leiterzubehörs muss jedoch spätestens nach 12 Monaten erfolgen.
Die Ergebnisse der Leiterprüfung müssen vom Leiterbeauftragten dokumentiert werden.

Was wird bei der UVV-Prüfung von Leitern und Tritte geprüft?
Bei der Leiterprüfung wird geprüft, ob Verschleiß, Verformungen oder Defekte vorliegen, ob Bauteile fehlen und Verbindungselemente ordnungsgemäß funktionieren.
Sind die Betriebsmittel in einem einwandfreien Zustand, werden Sie mit eine Prüfsiegel gekennzeichnet. Auf dem Prüfsiegel ist der Zeitpunkt der nächsten Leiterprüfung vermerkt. Liegen Mängel vor, werden die jeweiligen Leitern und Tritte aussortiert und dürfen nicht mehr verwendet werden.
Der Leiterbeauftragter erfasst als befähigte Person systematisch die Leitern und Tritte und kennzeichnet diese eindeutig mit Inventaretiketten. Die Überprüfung erfolgt anhand einer Checkliste. Die Dokumentation erfolgt in einer Leiterprüfersoftware, die an die nächste Leiterprüfung erinnert.



Die Arbeit mit Leitern und Tritten ist im Arbeitsalltag besonders unfallträchtig.
Nicht umsonst ist die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016 verpflichtend. Neben der Dokumentation der Prüfung muss auch eine lesbare Leitergebrauchsanweisung gemäß DIN EN 131-3 angebracht sein.

Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.

Betriebsanweisung für Leitern und Tritte
Einfach klar und übersichtlich - Das bietet Ihnen der benutzerfreundliche Wartungsplaner für den Leiterbeauftragten.
Das Leiterprüfer Programm erstellt das Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion nach DGUV Information 208-016

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Die Leiterprüfung muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Die genauen Zeitabstände ergeben sich jedoch aus den Betriebsverhältnissen.
Sind Leitern und Tritte täglich im Einsatz, sollte auch die Leiterprüfung in Form einer Sicht- und Funktionsprüfung täglich durchgeführt werden. Die genauen Prüfintervalle legt der Arbeitgeber anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung fest.

Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durch eine befähigte Person ergibt sich aus § 3 Betriebssicherheitsverordnung und der BGV D36.
Danach hat der Arbeitgeber für diese Prüfung zu sorgen. Eine Hilfestellung leistet dabei die Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“. Die Prüfung ist durch befähigte Personen vorzunehmen, die der Arbeitgeber bestimmen kann. Diese Fachkräfte müssen jedoch die Vorgaben der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Personen“ erfüllen.

Profitieren von der Erfahrung unserer Experten und finden individuelle Lösungen für ihre betrieblichen Herausforderungen als Beauftragter für Leiterprüfungen.

Der Wartungsplaner dokumentiert die regelmäßige Überprüfung nach sicherheitsrelevanten und technischen Kriterien gemäß einschlägiger Regelwerke (DGUV Vorschrift 208-016, BetrSichV).




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Einfache Schritte für die Durchführung einer erfolgreichen Analyse der Arbeitsaufgaben
Die Aufgabenanalyse ist ein wichtiger Schritt im Instandhaltungsmanagement, bei dem komplexe Aufgaben in überschaubare und ausführbare Schritte zerlegt werden, um Klarheit und effiziente Ressourcenverwendung zu gewährleisten.
Die Aufgabenanalyse hilft dabei, Ziele zu definieren, Verantwortlichkeiten zu klären und mögliche Herausforderungen frühzeitig zu erkennen, was letztlich den Erfolg der Instandhaltung unterstützt. Durch eine gründliche Aufgabenanalyse legen Sie den Grundstein für erfolgreiche Planung und Umsetzung Ihrer Instandhaltungsaufgaben.
Viele Instandhaltungsmanager verfassen grundlegende Beschreibungen ihrer Instandhaltungsaufgaben, die jedoch nicht genügend Informationen enthalten.
Wenn Sie sich von der Masse abheben wollen, müssen Sie eine Analyse der Arbeitsaufgaben durchführen. Wenn Sie sich mit jeder Aufgabe näher befassen, können Sie die wichtigsten Aufgaben und Anforderungen ermitteln.

Arbeitsmittelprüfung m Betrieb
Unsere Software zur Arbeitsmittelprüfung dokumentiert den Prüfservice für Arbeitsmittel nach den Vorgaben der DGUV. Durch regelmäßige Prüfungen und Inspektionen gewährleisten Sie die Sicherheit in Ihrem Betrieb und halten die rechtliche Vorgaben ein. Durch die digitalisierte Wartungsplanung, Dokumentation und Planung mit der Erinnerungsfunktion halten wir Ihren Eigenaufwand so gering wie möglich.

Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016
Leitern und Tritte müssen mindestens einmal jährlich durch eine Fachkraft geprüft werden. Dies ist erforderlich, um Verschleiß und Defekte frühzeitig zu erkennen und so Unfälle zu vermeiden.

Prüfung von Steigleitern nach DGUV Information 208-032
Steigleitern müssen mindestens einmal jährlich von einer fachkundigen Person geprüft werden. Dabei wird die Funktion von Sprossen, Holmen und Sicherheitsvorrichtungen kontrolliert, um Unfallrisiken frühzeitig zu minimieren.

Prüfung von Lastaufnahmemitteln, Anschlagmitteln und Hebezeugen nach DGUV Regel 109-017
Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel sind mindestens einmal jährlich von einer befähigten Person zu prüfen. Dabei werden Tragfähigkeit, Verschleiß und die Funktion sicherheitsrelevanter Komponenten kontrolliert, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.

Prüfung von Türen und Toren nach DGUV Information 208-022
Kraftbetätigte Türen und Tore müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Schutzeinrichtungen wie Lichtschranken und Not-Halt-Funktionen sowie mechanischen Gefährdungen.

Prüfung von Regalen nach DGUV Information 208-043
Regale müssen mindestens einmal jährlich von einer Fachkraft geprüft werden. Dabei wird der korrekte Aufbau und die Funktion von Sicherheitseinrichtungen kontrolliert. Außerdem wird sorgfältig auf Schäden untersucht, um Unfälle durch defekte Regale zu vermeiden.

Prüfung von Lagereinrichtungen und Ladungsträgern nach DGUV Information 208-061
Lagereinrichtungen und Ladungsträger müssen regelmäßig auf Stabilität und Schäden geprüft werden. Ladungsträger wie Paletten werden dabei auf Mängel kontrolliert, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Keine Wartung gemäß den Empfehlungen der Hersteller vergessen.
Rechtlich relevant sind die gesetzlich vorgeschriebenen Intervalle für Sicherheits- und Messtechnischen Kontrollen (STK/MTK). Die Einhaltung dieser Intervalle ist schriftlich zu dokumentieren. Gerade für Betriebsbegehungen wird es immer wichtiger, Unterlagen über die Wartung und Instandhaltung vorlegen zu können. Es empfiehlt sich ein Verzeichnis in digitaler oder schriftlicher Form als Bestandsverzeichnis der Betriebsmittel zu führen, in dem alle Intervalle und Prüfungen des Equipments hinterlegt sind.

HSE Management - Praxisorientierte Anwendung
Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltanforderungen erfüllen
Ein funktionierendes System für den Bereich Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit und Umweltschutz (HSE = Health, Safety and Environment) ist unverzichtbar um die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen und geltende Sicherheitsstandards einzuhalten. Mit unserem Wartungsplaner optimieren Sie die betrieblichen Abläufe und verfügen über einen ganzheitlichen Ansatz im HSE-Management. Es ist ein professionelles Instrument für Ihr HSE-Management.

Automatischen Prüfterminerinnerung
Für Maschinen und Anlagen bietet der Wartungsplaner die Möglichkeit der automatischen Prüfterminerinnerung, sowie Aufzeichnung der Leistungsdaten.

Mit der auditsicheren und PC-basierten Arbeits- und Prüfmittelverwaltung werden die Workflow vereinfacht.
Mit Hilfe einer Software Wartungsplaner lässt sich anhand weniger Klicks feststellen, welches Gerät, Arbeitsmittel oder Messmittel an welchem Ort befindet und ob bzw. wann dieser Gegenstand geprüft wurde. Neben diesen Basisfunktionen gibt es weitere Module, die die Verwaltung von prüfpflichtigen Arbeitsmittel wie auch z.B. Leitern und Titte, Regale deutlich vereinfachen.



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Durch die Automatisierung von Instandhaltungsarbeiten können wichtige Instandhaltungstermine nicht versäumt werden.
Weiterhin wird das Auftreten von Fehlern minimiert. Außerdem wird durch Automatisierung der Instandhaltungstermine eine effiziente und pünktliche Ausführung von Instandhaltungsaufträgen sichergestellt sowie eine effektive Auslastung von Plänen und Ressourcen und Nachverfolgung zu Berichtzwecken.


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Software für Leiterbeauftragte. Leitern + Tritte

Rechtliche Bestimmungen für die Prüfung von Leitern und Tritten

befähgte Person (SACHKUNDIGER) für Leitern und Tritte (LEITERBEAUFTRAGTER)