Instandhaltungsaufgaben und Termine sicher dokumentieren
Instandhaltungsprozesse sind manchmal unübersichtlich.
Oft reicht eine Software die einfach, übersichtlich und flexibel ist, um die Instandhaltungsaufgaben zu dokumentieren.
Die voranschreitende Digitalisierung erleichtert die tägliche Arbeit in der Instandhaltung enorm
Mit dem Wartungsplaner lässt sich der Dokumentationsaufwand erheblich verringern.
Außerdem sind die Daten aktuell und revisionssicher abgelegt.
Die Software führt zu einer Erleichterung des Arbeitsaufwandes und Ausfallzeiten werden beachtlich verringert.
Gleichzeitig kann die Produktivität signifikant gesteigert werden.
Zentrale Dokumentenablage - ?Wartungsprozesse digitalisieren
Dokumentations- und Wartungsprozesse automatisieren, kontrollieren und optimieren.
Mit der Software von der HOPPE Unternehmensberatung wird die komplette digitale Dokumentation von Anlagen verwaltet.
Unsere Softwarelösung hilft bei der Digitalisierung und der Anlagendokumentation.
Profitieren Sie von den Vorteilen eines modernen Wartungs- und Dokumenten-Management-Systems und dem perfekten Service von HOPPE.
gesetzliche Vorschriften und betriebswirtschaftlichen Überlegungen für Anlagenbetreiber.
Maschinen- und Anlagenbetreiber aller Art haben nicht nur aufgrund gesetzlicher Vorschriften und aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen heraus das Interesse, ihre Maschinen und Anlagen und deren Wartungen zu dokumentieren. Für alle Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie für einen effizienten Betrieb, müssen alle Unterlagen aktuell und in kürzester Zeit verfügbar sein.
Der Wartungsplaner verwaltet die komplette digitale Dokumentation von Anlagen, entlastet die Mitarbeiter bei den täglichen Aufgaben und erfüllt die hohen gesetzlichen Anforderungen.
Durch den Einsatz der leistungsstarken mobilen APP lassen sich Dokumentations- und Instandhaltungsprozesse automatisieren, kontrollieren und optimieren.
Prüfung von Arbeitsmittel
Betriebe haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Arbeitsmittel regelmäßig nach den dafür vorgesehenen Unfallverhütungsvorschriften durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Nach abgeschlossener Prüfung der Arbeitsmittel erstellt der Wartungsplaner eine Prüfdokumentation (Prüfberichte).
Hub- & Zuggeräte: Prüfung von Hub- und Zuggeräten gem. DGUV Vorschrift 54
Krane: Prüfung von Kranen gem. DGUV Vorschrift 52
Regale: Regalprüfung nach der DGUV Regel 108-007 (BGR 234)
Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Türen & Tore: Prüfung von Türen und Tore gem. ASR A1.6/7
Leitern & Tritte: Prüfung von Leitern, Tritte und Fahrgerüste gem. DGUV Information 208-016
Flurförderzeuge: Prüfung von Staplern, Flurförderzeugen gem. DGUV Vorschrift 68 ( UVV )
Hubarbeitsbühnen: Prüfung von Hubarbeitsbühnen gem. DGUV Grundsatz 308-002