Wartung & Überprüfung von Anschlagmitteln, Hebezeug, Ketten,Seile, Hebebänder
Überblick und Dokumentation, das sind die entscheidenden Säulen bei der Prüfung von Anschlagmitteln
Anschlagmittel ausreichend regelmäßig auf Mängel prüfen
Anschlagmittel, auch als sogenannte Gehänge bezeichnet, stellen in Punkto Tragsicherheit eine wichtige Verbindung zwischen der Last und dem Hebezeug dar.
Hierzu gehören zum Beispiel Ketten, Seile, Hebebänder, Hebegurtschlingen, usw..
Nur in seltenen Fällen ist es möglich das Hebezeug, wie beispielsweise der Kran, direkt mit der Last zu verbinden.
Daher ist darauf zu achten, das Anschlagmittel, entsprechend der besonderen Gefährdung beim Betrieb, ausreichend zu bemessen und regelmäßig auf Mängel zu prüfen.
Hierfür sind auch die Vorschriften der Berufsgenossenschaft zu beachten. Vor jeder Benutzung sind Anschlagsmittel einer Sichtprüfung zu unterziehen. Mindestens einmal jährlich müssen die Anschlagmittel von einem Sachkundigen geprüft und in geeigneter Weise dokumentiert werden.
Dies gilt insbesondere auch nach Reparaturen. Hierbei können unterschiedliche Mängel, wie z. B. Brüche, Lockerungen, Verschleiß, Korrosion, usw. auftreten, die im Zuge der regelmäßigen Wartung beseitigt werden müssen.
Unfallverhütung und gesetzlichen Verpflichtungen
Wie alle anderen Maschinen und sonstige Betriebsmittel im Unternehmen unterliegen auch die Anschlagmittel mit Blick auf die Unfallverhütung nach DGUV der gesetzlichen Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung durch entsprechendes externes und/oder internes Fachpersonal. Dies gilt im Prinzip für jegliche Art von Anschlagmittel, auch zum Beispiel für Seile, Ösen, Haken.
Diese müssen vor der ersten Inbetriebnahme sowie mindestens einmal jährlich und bei Bedarf auch öfter von einem Sachkundigen geprüft werden.
Hierbei ist auch die DGUV, Vorschrift 17 zu beachten.
Diese definiert beispielsweise, dass Seile und Bänder höchstens mit einem Zwölftel der rechnerischen Bruchkraft beansprucht werden dürfen.
Der Verantwortliche muss natürlich den ganzen Betrieb im Auge behalten.
Er hat die Aufgabe die Prüftermine einzuhalten, die externe Instanzen wie das Gewerbeaufsichtsamt oder das Amt für Arbeitsschutz vorgeben.
Werden solche Regeln missachtet, drohen im Ernstfall hohe Strafzahlungen. oder gar der Verlust des Versicherungsschutzes.
Stellt sich zum Beispiel heraus, dass aufgrund eines defekten Anschlagmittels dabei noch Mitarbeiter zu Schaden gekommen sind, verweigern auch Berufsgenossenschaften die Leistung.
Die Arbeitssicherheit wird häufig unterschätzt
Die Arbeitssicherheit wird häufig unterschätzt. Dabei sollte die Arbeitssicherheit im Betrieb an erster Stelle stehen. Die Wartungsplanung in Verbindung mit der rechtssicheren regelmäßigen Prüfung von allen Anschlagmittel sowie der Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter, ist hierbei die beste Garantie für unfallfreies Arbeiten.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass seine Maschinen, Betriebsmittel und unter anderen auch seine Anschlagmittel im einwandfreien Zustand sind.
Die Einhaltung von Prüffristen und Wartungsintervalle ist hierbei nicht der einzige Aspekt, um den es sich zu Kümmern gilt.
Darüber hinaus müssen diese Vorgänge und ihre Ergebnisse im Schadensfall auch sorgfältig belegt und dokumentiert werden.
Der Wartungsplaner kann hierbei Prüfprotokolle vorlegen, die alle Vorgaben bei Überprüfungen durch Genossenschaften oder bei einem Audit für eine Zertifizierung erfüllen.
Es kann damit genau nachgewiesen werden, wann und mit welchem Ergebnis die Fachkundeprüfung stattgefunden hat.