DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.



DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.




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Sachkundigenprüfungen und UVV-Prüfungen
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben einen hohen Stellenwert. Deshalb haben wir eine Management-Software entwickelt, in der alle gesetzlichen Prüftermine eingebunden werden.
Nach § 10 der Betriebssicherheitsverordnung müssen Arbeitsmittel regelmäßig geprüft werden.

Um Ihnen den damit verbundenen Organisationsaufwand zu erleichtern, kann die Software Wartungsplaner für Sie die erforderlichen Prüfungen planen und dokumentieren.
Dies gilt insbesonders für:

  • Krane
  • Winden, Hub- und Zuggeräte
  • ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
  • Brandschutztore und –türen
  • Leitern, Tritte und Regale
  • Toren, Türen und Fenstern
  • elektrisch betriebene Roll- und Schiebetore
  • Hebebühnen,Überladebrücken
  • Kettenprüfungen
  • Anschlagmittel
  • Feststellanlagen



In 3 Schritten zum Wartungsplaner

Wir stellen Ihnen die Bestellformulare zum Download zur Verfügung.
Wenn Sie lieber per eMail oder Fax bestellen möchten, nutzen Sie bitte einfach das gewünschte Formular für die Bestellung.
Bitte das Formular einfach herunter laden und ausgefüllt an uns senden.

Weg zur Wartungsplaner Software

Dokumentieren Sie mit dem Wartungmanager die Wartung der Maschinen und alle anderen Wartungsaufgaben.


Schneller ans Ziel - Wartungsplaner, Prüfplaner & Instandhaltungssoftware in Einklang bringen



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